Seite 109 - Fallersleben

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Die Stadtrechtsverleihung 1929
den Verband der Kleinstädte und Flecken in der Provinz
Hannover. Es vergingen einige Jahre, bis die Stadt­
rechtsverleihung für Fallersleben greifbar nahe rückte
und in Magistrat und Bürgervorsteherkollegium kon­
krete Entscheidungen anstanden.
Erstmals besprachen Magistrat und Bürgervorsteher­
kollegium – der Ratsversammlung gleichzusetzen – am
4. Februar 1929 die neue kommunalrechtliche Situation,
vertagten aber eine Entscheidung, ob die Stadtrechte
beantragt werden, auf einen späteren Zeitpunkt.
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Zunächst sollten noch weitere Klärungen abgewartet
werden, wie zum Beispiel eine Verbandsversammlung
in Hannover, zu der Delegierte entsandt wurden. Bürger­
meister Dr. Otto Pöhling gab am 5. April 1929 einen Be­
richt über den Stand der Angelegenheit, insbesondere
darüber, dass sich das Inkrafttreten der neuen Land­
gemeinde- und Städteordnung in die Länge zog.
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An­
träge auf Stadtrechtsverleihung konnten auch noch nach
der bestehenden Kommunalgesetzgebung bei den über­
geordneten Behörden eingereicht werden. Aus Sicht des
Fallersleber Bürgermeisters war zudem eine entschei­
dende Frage, inwieweit durch die Stadtrechte zusätz­
liche Kosten auf die Stadt, wie durch die kommunale
Polizei, zukämen. Hierzu sollte noch die Entscheidung
der preußischen Regierung abgewartet werden.
In der Chronologie der Ereignisse war die Sitzung
von Magistrat und Bürgervorsteherkollegium am 3. Sep­
tember 1929 von ausschlaggebender Bedeutung.
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Die
Regierungsbehörden erwarteten von der Kommunalver­
tretung Fallerslebens eine Entscheidung, ob nunmehr
die Stadtrechte beantragt werden. Vorausgegangen war
eine Bürgerversammlung kurz zuvor in Fallersleben, bei
dem sich nach der Protokolleintragung niemand gegen
die Stadtwerdung ausgesprochen hatte. Hinsichtlich der
kommunalen Polizei hatte sich durch das Polizeikosten­
gesetz eine Regelung ergeben, die die Kosten tragbar er­
scheinen ließen. Magistratsangehörige und Bürgervor­
steher beschlossen einstimmig „die Stadtrechte für den
Flecken Fallersleben zu erwerben und einen ent­
sprechenden Antrag bei den Kommunalaufsichtsbehör­
den zu stellen.“
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Aus Sicht der Stadt Fallersleben sprach eine ganze
Reihe von Gründen für die Zuerkennung der Stadt­
rechte, die Bürgermeister Dr. Otto Pöhling namens des
Magistrates von Fallersleben in einem Bericht zum An­
trag auf Stadtrechtsverleihung an den Landrat in Gif­
horn erwähnte. Seit alters her würde der Flecken eine
stadtähnliche Verfassung mit Magistrat und Bürger­
vorsteherkollegium besitzen. Seine zentralörtliche
Bedeu­tung würden der Sitz des Amtsgerichtes, eine Ober­
försterei, eine Superintendentur, ein staatliches Kanal­
bauamt sowie eine Post- und Eisenbahnbehörde unter­
streichen. Historisch betrachtet, sei auch auf das
ehe­malige Amt Fallersleben und seinen Sitz im Flecken
zu verweisen, allein im Umkreis von 2 bis 3 Kilometern
lägen sechs Dörfer. Auf schulischer Ebene besitze
Fallersleben zum damaligen Zeitpunkt bereits einen
gehobene Schule als Abteilung der Volksschule (spätere
Mittelschule), die auch von Kindern der umliegenden
Dörfer besucht werde. Über das Jahr gesehen fänden
in Fallersleben 23 Wochenmärkte statt, die sowohl
Bericht der „Magdeburger Zeitung“ am
08.09.1929.