Seite 137 - Fallersleben

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Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung seit der Nachkriegszeit
nissen, vor allem dem Druck nach Schaffung von
Wohnraum, nicht mehr entsprach.
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In der Zeitspanne von 1945 bis 1948, vor Inkraft-
treten des neuen Stadtbebauungsplanes, waren in
Fallersleben lediglich 16 Wohngebäude mit 23 Woh­
nungen auf Privatinitiative entstanden.
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Der Gemein­
derat machte im Frühjahr 1948 die Vergabe von Bau-
grundstücken auf dem Rischfeld davon abhängig, dass
die Bewerber tatsächlich das gesamte Baumaterial zur
Verfügung hatten. Diese restriktive Vergabepraxis war
einfach aus der Not geboren und begrenzte weiterhin
den Kreis der Bauwilligen. Im Gebiet des Kreises Gif-
horn, wo zu dieser Zeit auf 100 Einheimischen 100
Flüchtlinge kamen, musste „noch eine sehr große An-
zahl menschenunwürdiger Elendsquartiere beseitigt
werden.“
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Trotz alledem: Das Jahr 1948 markierte mit der
durchgeführten Währungsreform den Startschuss für
einen beginnenden Wirtschaftsaufschwung, der als
Katalysator ebenfalls den Wohnungsbau spürbar voran-
brachte. In den folgenden Jahren waren in Fallersleben
vor allem die Niedersächsische Heimstätte und die Ge-
meinnützige Bau- und Siedlungs­genossen­schaft als
Wohnungsbauträger mit großem Engagement tätig.
Das auf den Weg gebrachte Bauprogramm 1950 um-
fasste die Errichtung von Reihen- und Gruppen­häusern
mit 30 Wohnungen in der Forst­landsiedlung und 27
Kleinsiedlungshäuser, vorwiegend im west­lichen Stadt-
gebiet am Bullenkamp, durch die Niedersächsische
Heimstätte sowie 18 private Eigen­heime in der Forst-
landsiedlung.
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Da in vielen Fällen das aufzubringende
Eigenkapital der Bauwilligen knapp war, halfen die
Programme des sozialen Wohnungsbaus mit ihren zins-
günstigen Darlehen, wie auch bei den Wohnungsbau-
projekten der Folgejahre.
Zur Bewilligung von Darlehen im Rahmen des
sozialen Wohnungsbaus hatte das Land Niedersachsen
im Jahre 1948 die Landestreuhandstelle eingerichtet.
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Dies ermöglichte dem Land, sich direkt in die Ge-
währung einzelner Wohnungsbauvorhaben einzuschal­
ten. Allerdings muss erwähnt werden, dass der Woh­
nungsneubau auch durch weitere Maßnahmen angeregt
worden ist. Dazu zählten Abschreibungsmöglichkeiten
im Steuerrecht, Zinsverbilligungen und weitere Vor-
teilsgewährungen.
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Der dramatische Wohnungsbedarf nicht nur in den
Städten, sondern auch in den Dörfern wurde dadurch
entscheidend gemildert. Aufgrund der Ausweisung von
Bebauungsplänen und der Anwendung von Bauord­nun­
gen hatten die Kommunen Instrumente in der Hand,
die wohnungsbaupolitische Entwicklung maßgeblich
zu beeinflussen.
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Selbstverständlich ging die öffent­
liche För­derung des Wohnungsbaus von der Grund-
voraussetzung aus, mit den zur Verfügung stehenden
Mitteln möglichst viel Wohnraum zu schaffen. Ab­
hängig von der jeweiligen Familiengröße wurde die
Wohnfläche stark begrenzt, und die notwendigen Er-
schließungsmaßnahmen der Baugebiete wurden auf
ein notwendiges Mindestmaß beschränkt.
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Einen Überblick der Situation des Wohnungsbaus
in Fallersleben gibt ein Bericht aus der Arbeit des Bau-
ausschusses im Gemeinderat am 15. November 1950.
Danach sah das Wohnungsbauprogramm 1951, das im
Herbst 1949 aufgestellt worden war, 158 Wohnungen
vor. Als außerordentlich erfreuliches Ergebnis wird
herausgestellt, dass dieses Programm auf 240 Woh­
nungen aufgestockt werden konnte, von denen 1950
schon 60 bezogen waren und sich noch 180 im Bau be-
fanden. Als ein Beispiel vorausschauender kommunaler
Bodenvorratspolitik wird darauf verwiesen, dass für
218 dieser Wohnungen stadtseitig Grund und Boden
zur Verfügung standen. Weiter heißt es: „Zur restlosen
Behebung der Wohnungsnot fehlen in Fallersleben
noch weitere 300 Wohnungen.“
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Dies erwies sich in
der Folgezeit als trügerische Feststellung, die noch
nicht den enorm zunehmenden Arbeitskräftebedarf
des nahegelegenen expandierenden Volkswagenwerkes
berücksichtigte, der in der Region um Wolfsburg bald
nicht mehr gedeckt werden konnte und den Zuzug von
Menschen anregte. Jedenfalls konstatierte der Bauaus-
schuss Ende 1951, dass „die Bautätigkeit eine leichte
Entlastung, aber noch keine entscheidende Lösung des