L i ebestät i gke i t
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dem in der Stadt Braunschweig; wie sollte auch das, was in der
reichen ‚Großstadt’ nicht möglich war, in den anderen Städten
oder gar Dörfern wirklich umgesetzt werden können?
Grundsätzliches änderte sich erst wieder 1742, zunächst nur für
die Stadt Braunschweig, kurz darauf auch für Wolfenbüttel
(1843), Schöppenstedt, Schöningen, Königslutter, Helmstedt und
Blankenburg (alle 1744). Die Stadt, um es am Beispiel von Braun-
schweig zu erläutern, wurde in Nachbarschaften zu je 13 Häu-
sern eingeteilt. Für jede Nachbarschaft wurde ein Sammelbuch
eingerichtet, in dem alle Familien oder Einzelpersonen verzeich-
net waren, von denen Beiträge für die Armen erwartet wurden.
Jede Woche musste ein Hauswirt der Reihe nach herumgehen
und alle Verzeichneten aufsuchen. Die eingesammelten Spen-
den wurden im ‚Hospitale BMV’ abgegeben und dort an die Ar-
men verteilt. Falls die Gelder nicht ausreichten, sollten Zuschüsse
aus den öffentlichen Kassen erfolgen. Allerdings gab es auch den
Paragraphen 4: „Wir hegen hiebey zu den getreuen Einwohnern
Unserer Stadt Braunschweig, als zu Christen, das gnädige Zutrau-
en, sie werden hiebey sich als freudige Geber finden lassen, und
eingedenk seyn, daß derjenige, welcher seinen armen Bruder
verlässet, auch nimmermehr von dem Allerhöchsten zu seiner
Nahrung, Gewerb und Stande Segen suchen und hoffen könne.
Abb. 4:
Herzogliches Reskript
vom 9. Dezember 1776
betreffend die Tätigkeit
der Bettelvögte,
Quelle:
Landeskirchliches
Archiv Wolfenbüttel,
KonRV 38