Di e St i f tung Braunschwe i g i scher Ku l turbes i t z f ür di e K i rche, Ku l tur und Woh l fahr t
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sich die Verhältnisse in Gandersheim als unzuträglich erwiesen, ließ er das Pädago-
gium nach Helmstedt in den 1315 vom Kloster Mariental gegründeten Stadthof, den
„Grauen Hof“, verlegen. Nach einer Eröffnungsfeier in der St. Stephanikirche began-
nen 1574 die Vorlesungen an der „Fürstlichen Juliusschule“, die schließlich im Jahre
1576 in der neuen Universität Helmstedt aufging. Die Verbindung zum Kloster Marien-
tal blieb lange erhalten, da die Äbte des Klosters gleichzeitig als Theologieprofesso-
ren an der Universität lehrten.
Herzog August der Jüngere (1579-1666), dem das Herzogtum Braunschweig 1635 zu-
fiel, bemühte sich zunächst in vorbildlicher Weise, die schweren Wunden des Dreißig-
jährigen Krieges zu heilen. 1655 ersetzte er die bis dahin geltenden, die Klöster betref-
fenden Bestimmungen der Kirchenordnung von 1569 durch eine neue ausführliche
Klosterordnung. Im Geiste seines Vorfahren Julius wurde darin festgelegt, dass die Er-
trägnisse der „Geistlichen Güter und Stiftung [...] zu keinen andern als geistlichen Sa-
chen und Ausgaben, wozu sy gewidmet, verwendet werden mögen“.
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Das landesherr-
liche Regiment avancierte zum alleinigen Verwalter eines einheitlichen Klosterfonds,
vertreten durch die fürstliche Kammer, die spätere Klosterratsstube. Der größte Teil
der Einnahmen floss zunächst der Kirche für die Unterhaltung des Konsistoriums, der
Pfarrstellen und der kirchlichen Gebäude zu. Für den traditionellen Unterrichtsauf-
trag im Sinne der Stiftung kirchlicher Institutionen sind jedoch ab 1743 auch beträcht-
liche Ausgaben für das 1745 gegründete Collegium Carolinum, die heutige Techni-
sche Universität in Braunschweig, verzeichnet.
Nach der Einverleibung des Herzogtums Braunschweig in das 1807 begründete König-
reich Westfalen unter Jérôme Bonaparte (1784-1860) wurden der Klosterfonds und die
Klosterratsstube aufgelöst, die Universität Helmstedt 1809 geschlossen und die Klos-
tergüter französischen Generälen als Dotation zugewiesen oder mit den staatlichen
Domänen vereinigt. Nach dem Ende der französischen Besatzung 1813 übernahm die
herzogliche Kammer wieder die Verwaltung des Klosterfonds, während über die Ver-
wendung der Erträgnisse aus dem Vermögen der Universität Helmstedt längere Strei-
tigkeiten ausbrachen. Erst der Erlass einer neuen Landschaftsordnung im Jahr 1832
sah die Zusammenführung dieses Vermögens mit dem Stiftungskapital der Klöster
vor. Dies war die Geburtsstunde des
Braunschweigischen Vereinigten Kloster-
und Studienfonds,
wiederum verwaltet durch die herzogliche Kammer.
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Nach dem
Ersten Weltkrieg verlor die Landschaftsordnung, die gleichzeitig die Verfassung des
Landes Braunschweig darstellte, ihre Gültigkeit.
Der Haushaltsplan für die Landesversammlung 1919 sah zunächst die Vereinnah-
mung des Kloster- und Studienfonds in den Staatshaushalt vor. Die Bemühungen des
Wolfenbütteler Archivrates Paul Zimmermann jedoch, die Verwendung der Fonds
mittel für widmungsfremde Zwecke zu verhindern, hatten schließlich Erfolg. In der