Seite 83 - Kirchenbuch

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Di e F i nanzen der Braunschwe i g i schen Landesk i rche
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DI E F INANZEN DER
BRAUNSCHWE IGISCHEN L ANDESK IRCHE
von Sabine Bock isch
Die finanzielle Ausstattung der Landeskirche und ihrer Bediens-
teten als unerlässliche Grundvoraussetzung ihres Wirkens war in
ihrer Geschichte vielfältigen Veränderungen unterworfen. Be-
reits in der 1542 nach Einführung des lutherischen Bekenntnisses
durch den Schmalkaldischen Bund veranlassten Visitation stan-
den neben Fragen der religiösen Unterweisung und Praxis die
Ausstattung der Pfarren und die mit diesen verbundenen Gerech-
tigkeiten im Mittelpunkt. Die Verleihung von Lehen und Pfründen
an Personen, „welche nichts davon thun“, sondern nur profitier-
ten, sollte sukzessive abge-
schafft und die Einkünfte von
nicht residierenden Inhabern
städtischer geistlicher Lehen
zum Unterhalt von Kirchendie-
nern, Studenten und Armen
verwendet werden. Auch eine
Neuordnung der Einkommen,
die insbesondere den Predi-
gern in den Städten ein ange-
messenes Auskommen ermög-
lichen sollte,wurdeangestrebt.
Für den Fall, dass eine Ver-
pachtung der Güter zu deren
Unterhalt nicht ausreichen
würde, wurde eine Zulage aus
dem Ertrag der Stifts- und Klos-
tergüter zugesichert.
1
Für die
einzelnen Pfarren wurden
während der in den Jahren
1542 bis 1544 durchgeführten
Visitation genaue Bestimmun-
gen über die Höhe der Ein-
kommen und die Art und Wei-
se, wie sie aufzubringen wären,
getroffen.
Abb. 1:
Verzeichnis des
Kornschatzes für
Kirchen und Pfarren
im Halbgericht Wende-
burg (1549), Quelle:
Landeskirchliches
Archiv Wolfenbüttel,
V 1612