nem Antrag deutlich Bezug, indem er sogar die Schaffung von Arbeits-
plätzen in Aussicht stellte:
„Ich werde nur einige geübte Glasschleifer
aus Wien mit herbringen, die übrigen Arbeiter aber hier engagieren.“
108
Die den Autoren merkwürdig erscheinende Haltung des Stadtmagi-
strats läßt sich durch einen Blick in die Quellen schnell aufklären. In der
Tat beantragte Peter Wilhelm Friedrich Voigtländer 1849 eine vorläufi-
ge Konzession mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Der Stadtmagistrat
konnte der Kreisdirektion Braunschweig im Verlauf des Genehmigungs-
verfahrens berichten, voraussichtlich werde Voigtländer
„
(…)
sich
förmlich hier niederlassen, er wählt nur den zeitweiligen Aufenthalt, um
sein Vermögen in Wien um so leichter flüssig machen zu können.“
109
Der Stadtmagistrat hatte jedenfalls keine Bedenken, dem Fabrikanten
die gewünschte Erteilung des Wohnrechts für fünf Jahre und die Auf-
nahme einer gewerblichen Tätigkeit zuzubilligen. Die Kreisdirektion
schloß sich diesem Urteil an, so daß Peter Wilhelm Friedrich Voigtlän-
der noch im gleichen Jahr ab dem 1. Oktober die Produktion von
Daguerreotypie-Apparaten aufnehmen konnte.
110
1852 mußten sich die Behörden dann tatsächlich erneut mit dem
Konzessionsantrag Peter Wilhelm Friedrich Voigtländers beschäftigen.
Seit Aufnahme der Produktion hatte sich der Geschäftsgang so positiv
entwickelt, daß Voigtländer nun den Entschluß faßte, das gepachtete
Grundstück zu erwerben sowie eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmi-
gung und eine unbeschränkte Konzession zu beantragen.
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Bürger der
Stadt Braunschweig wolle er zwar nicht werden, aber einer Verleihung
der Markgenossenschaft, die Voraussetzung für den Kauf eines Grund-
stücks war, stand nach Ansicht des Magistrats der Stadt Braunschweig
kein Hinderungsgrund entgegen:
„
(…);
Im Gegentheil muss es ange-
messen erscheinen, seiner Absicht thunlichst förderlich zu sein, weil er
durch den Ankauf dieses Grundstücks wohl um so mehr für immer an
die hiesige Stadt gefesselt wird, was nunmehr jedenfalls als ein Gewinn
für diese angesehen werden kann.“
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Im September 1852 wurde Peter
Wilhelm Friedrich Voigtländer die Markgenossenschaft verliehen und
die gewünschte unbeschränkte „Concession zur Betreibung eines
Gewerbes“ in der Stadt Braunschweig ausgestellt:
„Die Herzoglich-Braunschweig-Lüneburgsche Kreisdirektion ertheilt
hierdurch in Gemäßheit des Gesuches
(…)
dem Opticus und Mechani-
cus Friedrich Voigtländer aus Wien, jetzt hieselbst, auf sein geschehenes
Ansuchen die Concession in dem gesetzlichen Umfange in hiesiger Stadt
das Geschäft als Opticus und Mechanicus zu betreiben. Dagegen hat
derselbe, bei Vermeidung der durch die Gesetze angeordneten Strafen,
eintretenden Falls bei Verlust dieser Concession alle rücksichtlich seines
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