hen oder Delikten gegen die Staatsgewalt und
das häufigere Hängen bei Vieh-, v.a. Pferdedieb-
stahl nahm er gemeinsam mit seinen Gehilfen
vor oder überließ es diesen auch. Die Enthaup-
tung mit dem Schwert war allein Sache des
Scharfrichters und galt nicht als entehrend für
den Verurteilten. Enthauptungen fanden vor
1660 meist unterm Galgen außerhalb der Stadt
am Lechlumer Holz, danach meist auf dem Stadt-
markt statt. A. hatte auch Kindsmord, wie seit
alters mit Ertränken, Zauberei und Brandstiftung
durch Verbrennen zu ahnden – und zwar auch in
entlegenen Landesteilen, etwa im Raum Holz-
minden. Ab 1670 wurde Landesverweis für Ver-
gehen, auf denen in den Jahren zuvor die Todes-
strafe gestanden hatte, immer häufiger. Außer-
dem war der Scharfrichter A. auch für die
Abdeckerei zuständig, eine degradierende Tätig-
keit, die er wohl seine Gehilfen ausführen ließ,
die aber als Lebensgrundlage unverzichtbar war
und zeitweilig den Reichtum von Scharfrichtern
begründete. A. waren alle hzgl. Abdecker im
Fürstentum unterstellt, die die Kloaken von
Schloss, Kanzlei, hzgl. Amtshäusern und die
Kanäle der Heinrichstadt (Wolfenbüttel) zu reini-
gen hatten. A. kurierte auch erfolgreich Bauern
nach Unfällen. Wenn sie im Herrendienst gescha-
hen, stellte er diese Dienste ebenfalls der Kam-
mer in Rechnung. Je nach Schwere des Falles
standen ihm dafür zwischen drei und zehn Taler
zu. Die Scharfrichter-Gerechtigkeit fiel nach sei-
nem Tod an Fuchs Erben zurück, da Hzg August
d.J. sie 1643 David Fuchs erblich erteilt hatte.
L: G. Wilbertz, Scharfrichter und Abdecker im Hoch-
stift Osnabrück. Untersuchungen zur Sozialgesch.
zweier „unehrlicher“ Berufe im nordwestdt. Raum
vom 16. bis zum 19. Jh., 1979 (s. Index unter „Adam“);
G. Schwarz, Scharfrichter und Abdecker im Fürsten-
tum Wolfenbüttel (16.-19. Jh.), in: BsJb 85 (2004), S.
37-76; hier S. 60-69.
G. Schwarz
Adamius,
Theodor, Dr. jur., Prof.
* 23.02.1566 Berka bei Osterode † 14.11.1613
Helmstedt, Jurist.
A., der Sohn eines Pastors, besuchte das Mar-
tineum in Brsg und die Ilfelder Klosterschule,
die damals unter der Leitung von Michael Nean-
der stand. Ab 1586 studierte er Rechtswissen-
schaft und Philosophie in Helmstedt, wo er ab
1590 bei dem Humanisten
→
J. Caselius wohnte,
den er bei dessen Ankunft in Helmstedt mit
einem lateinischen Gedicht begrüßt hatte. Auf
Empfehlung von Caselius und
→
Johannes Bor-
cholten ernannte ihn Hzg
→
Heinrich Julius 1591
zum Lehrer seines Bruders
→
Julius August. Er
sollte ihn in religiösen und moralischen Dingen
sowie den schönen Künsten unterrichten, wies
aber bei seiner Berufung darauf hin, dass er
kein ausgebildeter Theologe sei und deshalb mit
einer Examinierung durch
→
Basilius Sattler
verschont werden wolle.
Später wurde A. Hofmeister des pommer-
schen Adligen Achatius Kameke, ehe er mit dem
ältesten Sohn von Caselius, Johann Ulrich, auf
eine längere Italienreise ging, die ihn bis nach
Neapel führte. 1595 promovierte er in Basel zum
Doktor der Rechte. Wieder zurück im Hzgtm
Brsg wurde er 1596 zum Beisitzer am Hofgericht
Wolfenbüttel ernannt. Im gleichen Jahr über-
nahm er als Nachfolger von
→
Hartwig Smidens-
tedt die Professur der Beredsamkeit an der Uni-
versität Helmstedt. Obwohl er zur philoso-
phischen Fakultät gehörte, arbeitete A. seit 1598
im Spruchkollegium der Juristenfakulät mit und
erstattete Rechtsgutachten für Gerichtsprozesse.
Erst 1605 wechselte er zur Juristenfakultät
und übernahm dort den Lehrstuhl für Pandek-
ten, also römisches Privatrecht. Während sei-
ner gesamten Helmstedter Zeit war er zweimal
Prorektor der Universität und dreimal Fakul-
tätsdekan.
A., der eng mit dem Späthumanisten
→
Cor-
nelius Martini befreundet war, galt als Mann
von vielseitiger Bildung; man bewunderte vor
allem seine Fähigkeit, aus dem Stegreif latei-
nische Reden zu halten. Neben etlichen juristi-
schen Schriften hat A. auch Reden und Gedichte
verfasst. In seinen letzten Jahren litt er an
Hypochondrie; auch mehrere Kuraufenthalte in
Bad Schwalbach konnten ihm nicht helfen.
L: AlbumAc, S. 400f.; A. Schikora, Die Spruchpraxis
an der Juristenfakultät zu Helmstedt, 1973, S. 46f.;
Kundert, S. 125, 485; Nds Juristen, S. 307.
W. Lent
Adelheid I.,
Äbtissin
* 977 † 14.01.1043 (1044?/45?) Quedlinburg,
Äbtissin von Quedlinburg, Vreden, Gernrode und
Gandersheim.
A. war die dritte Tochter Ottos II. und
→
Theo-
phanus und lebte seit 995 als Kanonisse in
Quedlinburg. In der Nachfolge ihrer Tante