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Bei routinemäßigen Inspektionen des Kanalnetzes erkennen die Mitarbeiter der Stadtentwässerung, ob sich Ratten in dem
Kontrollbereich aufhalten. Erkennbar ist dieses zum Beispiel an Kotablagerungen auf den Bermen
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, wobei die Kotverfärbung auf
das Alter des Kotes schließen lässt.
Nach dem Vorfinden von Kotablagerungen, selten auch toten Ratten (Abb. 177) oder Meldungen von den Anwohnern, wird die
Bekämpfung der Nager eingeleitet.
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Die Bekämpfung darf nur von geprüften und zertifizierten Mitarbeitern durchgeführt werden (Abb. 178). Es dürfen dabei ledig-
lich Bekämpfungsmittel und Verfahren angewendet werden, die von der zuständigen Bundesbehörde oder dem Bundesumwelt-
amt anerkannt sind. Ratten stehen als Wirbeltiere unter dem besonderen Schutz des Tierschutzgesetzes. Dort heißt es: Ein
Wirbeltier darf nur unter Betäubung getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres im Rahmen zulässiger Schädlings-
bekämpfungsmaßnahmen erforderlich, so darf diese vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare
Schmerzen entstehen.
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Die Mitarbeiter der Braunschweiger Stadtentwässerung verwenden Köder aus einer Mischung von Mais, Haferflocken, Weizen
und dem Ködergift. Die Masse wurde zu diskusförmigen Scheiben gepresst und mit einer Aufhängeöse versehen (Abb. 179). Diese
Köder werden dann in den Einstiegsschächten dicht über der Wasserfläche aufgehängt. Nach ca. sieben Tagen wird kontrolliert,
Abb. 181: Kontrollinspektion einer Rattenköderstation.
Abb. 178: Zertifizierungsnachweis eines Mit-
arbeiters der Stadtentwässerung Braunschweig
GmbH.
Abb. 179: Köderblöcke „Curattin-Kanal-Diskus“.
Abb. 180: Rattenköderstation auf dem Gelände der Kläranlage Steinhof.