der Friedrich müde, überließ er uns beiden Söhnen schon 1487 das Fürstentum
Calenberg, drei Jahre später auch das Land Braunschweig. Die förmliche Erbtei-
lung fand 1495 statt. Eurem Vater oblag die Aufteilung. Ich hatte die Wahl, ent-
schied mich für Calenberg. Ihm fiel so der andere Teil zu – Wolfenbüttel. An
euren Großvater Wilhelm werdet ihr euch kaum erinnern. Als er 1503 zurückge-
zogen in Hardegsen verschied, wart ihr noch im Kindesalter – –‘
‘Nicht wichtig, Oheim. Worauf wollt ihr hinaus?’
‘Dass dein Vater und ich klug genug waren, die beiden Fürstentümer vertrau-
ensvoll gemeinsam zu verwalten. Ich ließ ihn unsere Angelegenheiten da-
heim in den welfischen Landen besorgen; die üblichen Auseinandersetzun-
gen mit den Lüneburger Vettern, der Reichsstadt Goslar und vor allem den
selbstherrlichen Braunschweiger Bürgern waren zermürbend genug. Sie for-
derten seinen ganzen Einsatz. Mir oblag dieweil die Verbindung zum Reich.
Kaiser Maximilian hat eine Reihe von Neuerungen eingeführt, die auch uns
angehen – –‘
‘– – auch das kenne ich aus deinen Erzählungen. Ihr habt euch immer gut ver-
tragen, nie gestritten, alle wichtigen Beschlüsse gemeinsam gefasst. Respekt!
Aber wo ist niedergelegt, dass ich meinen Vater allein beerbe?’
‘Gemach, Heinze! Erst einmal verschaffte er deinem älteren Bruder beim Erz-
bischof von Bremen das Amt des Koadjutors. Das war schon im Jahr 1500.’
Christoph schmunzelt: ‘Da zählte ich gerade dreizehn Lenze! Vater hielt mich
für einen ausgemachten Schelm, der nichts als dumme Streiche im Sinne hatte.
Er war froh, mich los zu sein. Nun gut, wenigstens ging seine Rechnung auf.
Seit 1502 bin ich Bischof von Verden, nach dem Tod von Johann Rode vor drei
Jahren wurde ich zum Erzbischof von Bremen gewählt. Ich beklage mich nicht.’
‘Keiner von euch Brüdern hätte dazu Grund. Franz ist seit 1508 Bischof von
Minden, lebt dort in Saus und Braus. Georg sitzt als Ritter des Deutschen
Ordens sorglos auf seiner Komtur. Erich bald auch.’
‘Und was ist mit Wilhelm, dieser renitenten Blage? Wo ist sein Verzicht auf die
Herrschaft?’ braust Heinrich auf, eigentlich gegen seinen Willen.
‘Aber Heinze! Er ist noch nicht einmal mündig. Sollen wir uns seinetwegen grä-
men? Der Umstand, dass deine erwachsenen Brüder auf ihre Ansprüche ver-
zichten, gibt Gewissheit von deines Vaters Wunsch und Willen. Im Übrigen
haben wir es so abgesprochen und ich halte mich daran. In meinem Namen
magst du auch schon jetzt mitreden im Fürstentum Calenberg, das dir bei mei-
nem Tod ganz zufällt – kinderlos wie wir sind und leider wohl bleiben, mein
Weib Katharina und ich. Schließlich gibt es auch Schriftliches, womit Heinrich
seine Absicht eindeutig unter Beweis stellte – selbst für jene spitzfindigen
Rechtsgelehrten, auf die es im Zweifel ankommt, heutzutage – nämlich den
Ehevertrag zwischen Württemberg und Braunschweig-Wolfenbüttel – –‘
‘– – vom 24. August 1510!’ Der junge Heinrich ist plötzlich ganz bei der Sache.
Reibt seine lange, geschwungene Nase. ‘Den habe ich mir sehr wohl gemerkt.
Ganz genau sogar. Gut, dass ihr darauf kommt, Oheim. Das Dokument muss
in unserer Kanzlei zu finden sein.’
17
24. Juni 1514