Di e mi t te l a l ter l i che K i rche im Braunschwe i ger Land
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Der Name der Stadt „Hannover“ (seit 1202) wurde sogar erst nach
dem Dreißigjährigen Krieg zum Namen des Territoriums.
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Im
Braunschweigischen jedoch war seit dem neunten Jahrhundert
der Fluss Oker eine die Hauptstadt damals auch mitten durchflie-
ßende Bistumsgrenze, die das Land zwischen dem östlichen Bis-
tum Halberstadt (seit 814) und dem westlichen Bistum Hildes-
heim (seit 815) vom Harz bis zur Heide trennte. Das war eine
Besonderheit, die schließlich der Stadt Braunschweig sogar das
päpstliche Privileg einer Freistellung (
Exemtion
) von bischöf
licher Gerichtsbarkeit einbrachte (1396). Dieses Fehlen eines Bi-
schofssitzes und diese kirchenrechtliche Zweiteilung ermöglich-
ten von Anfang an das Streben nach Eigenkirchlichkeit und
Autonomie und begünstigten darüber hinaus seit dem 13. Jahr-
hundert auch einige politische Unruhen in Braunschweig.
DIE „ ZWEI -GEWALTEN-LEHRE“ IN KIRCHE, POL I T IK
UND KUNST
Das Christentum ist keine unpolitische Religion. Gerade im
Abendland sind Modelle politischer Ethik wirksam geworden,
die ein ausgewogenes Miteinan-
der der beiden höchsten Autori-
täten, Kaiser und Papst, propa-
gierten. Diese beiden Gewalten
(
potestates
) sollten dem gemein-
samen christlichen Ziel dienen.
Eine Trennung von Staat und Kir-
che war im Mittelalter unvorstell-
bar. Andererseits wurde eine to-
tale Einheit von Politik und
Religion zumal in der westlichen
Kirchengeschichte theologisch
stets kritisiert. Das unterscheidet
die Westkirche von der Ostkir-
che und ganz und gar vom Islam.
Der Kirchenvater Augustin präg-
te das Bild von den beiden „Staa-
ten“ (
civitates
) im Bilde einer
diesseitigen und jenseitigen Got-
tesherrschaft. Papst Gelasius
Abb. 2:
Löwendenkmal
(zwischen 1163 und
1181) vor dem
Braunschweiger Dom
St. Blasii, Foto: Jutta
Brüdern