Konfess i one l l es Ze i ta l ter
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Zusagen auf dem Landtag von Salzdahlum (1597) fest in den Händen des Generalissi-
mus Aegidius Basilius Sattler und der aus Dänemark stammenden Herzogin Elisabeth
(1573-1626)
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lag. Bei seinem überraschenden Tod hinterließ Heinrich Julius dem mit
nur geringen Führungsqualitäten ausgestatteten Nachfolger Friedrich Ulrich (reg.
1613-1634) in dem großen Territorium mit den angegliederten Fürstentümern Calen-
berg und Grubenhagen einschließlich der angefallenen Harzgrafschaften Blanken-
burg, Hohnstein und Regenstein samt Anteilen an der Grafschaft Hoya und am Ober-
harz viele Schulden und die noch immer ungelöste Braunschweig-Frage.
Einer der städtischen Interessenvertreter in Prag – wenn auch am Ende ohne Erfolg –
war Henning Brabant (um 1550-1604),
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ein überwiegend autodidaktisch gebildeter,
gleichwohl sehr erfolgreicher, als Notar und Anwalt in der Stadt Braunschweig wie
auch als Prokurator am Wolfenbüttelschen Hofgericht zugelassener Jurist. 1583 hatte
er als Bürgerhauptmann die Führung der demokratischen Bewegung in der Hanse-
stadt übernommen und trat 1599 in städtische Dienste. 1601 setzte er einen Rezess
durch, in dem die Macht des Rates und die Strafgewalt der Geistlichen eingeschränkt
wurden. 1602 kam es zu einer völligen Umbildung des Rates. Seitdem entwickelte sich
eine zunehmende Feindschaft zwischen Bürgerhauptleuten, Patriziern, Pastoren und
einem Teil der Bevölkerung. Letztere hatten die Demokratisierungstendenzen ur-
sprünglich unterstützt. Als Brabant und sein Anhang 1602 jedoch die Befreiungsak-
tion von drei zum Tode verurteilten Kirchendieben deckten und ihr Verhalten mit Hil-
fe eines Gutachtens der juristischen Fakultät der reformierten Universität Marburg
lautstark rechtfertigten, rückten sowohl der neue, mehrheitlich bürgerliche Magistrat
als auch das Geistliche Ministerium von ihnen ab. Die Kanzeln wurden zu Anklage-
banken und Stimmungsmachern. Die Isolation der Bürgerhauptleute erhöhte sich
noch dadurch, dass sie exkommuniziert, d. h. vom Abendmahl und vom Patenamt
ausgeschlossen wurden. Zu öffentlicher Kirchenbuße zeigten sie keine Bereitschaft.
So genügten Gerüchte und Falschaussagen einer höchst zweifelhaften Person, um
Brabant am 4. September 1604 nach einem Auflauf von Anhängern und Gegnern der
Bürgerhauptleute zu verhaften, nach an Grausamkeit kaum zu überbietenden Folte-
rungen am 17. September auf dem Hagenmarkt öffentlich hinzurichten und anschlie-
ßend zu vierteilen. Wenig später fanden weitere Bürgerhauptleute den Tod.
In den gegen Brabant erhobenen Anklagen verdichteten sich sämtliche die Menschen
im damaligen Braunschweig umtreibenden Ängste: Verrat der Stadt an den Herzog,
Anstiftung zum Aufruhr und Bündnis mit dem Teufel, das über ihm kreisende Raben
bezeugt haben sollen. Brabants mit zu wenig Fingerspitzengefühl unternommener
Versuch, das Stadtregiment zu demokratisieren, das Verhältnis zur fürstlichen Obrig-
keit zu normalisieren und die in ihren Predigten politisierenden und polarisierenden
Pastoren allein auf ihre geistlichen Aufgaben zu verpflichten, war gescheitert. Das Er-
eignis als Ganzes sorgte reichsweit für Aufsehen, schadete dem Ruf der Stadt und ver-