Evange l i sche K l osterpo l i t i k
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ren und auf ihre vermeintlich ursprünglichen Aufgaben wieder
verpflichten. Hinsichtlich des von manch anderem Fürsten für
die Staatskasse beanspruchten Klosterbesitzes vertrat Julius die
Ansicht: „was einmal zum gottesdienst ergeben, [das möge] bey
demselben erhalten und zum nützlichsten widerumb angewen-
det und gebraucht werden.“
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Im Unterschied zu den schul-
geldpflichtigen Lateinschulen
(Partikularschulen) in den
Städten sollten die primär für
begabte Jungen aus armen Fa-
milien offen stehenden klöster-
lichen Internatsschulen ge-
bührenfrei sein und der
Vorbereitung auf geistliche Be-
rufe dienen. Gemäß dem
Schulprogramm der Kirchen-
ordnung von 1569 kam es zur
Einrichtung von höheren La-
teinschulen in Amelungsborn,
Mariental und Riddagshausen.
In ihnen konnte durch den Be-
such der oberen Klassen (Se-
cunda und Prima) die Hoch-
schulreife erworben werden.
Die Klöster in Königslutter, Rie-
chenberg, Ringelheim und
Schöningen unterhielten nie-
dere Lateinschulen von der fünften bis zur dritten Klasse (Quinta,
Quarta, Tertia). Das Gandersheimer Franziskanerkloster wurde
1569, das Gandersheimer Marienkloster wurde trotz seiner Stifts-
anbindung 1570 aufgehoben, um dem dort mit 5 Klassen geplan-
ten Obergymnasium (Pädagogium) Platz zu machen. Clus und
Grauhof, die sich lange gegen die Reformation sträubten, sollten
zu dessen Versorgung beitragen.
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Das Besondere und in Norddeutschland Einmalige an der wol-
fenbüttelschen Schulklosterkonzeption bestand nun darin, dass
der aus Abt, Prior (Kantor), Klosterprediger und Klosterschulleh-
rer bestehende, gelegentlich noch durch den Orts- oder Patro-
Abb. 5:
Theodor Berckelmann
(1576-1645), Abt von
Amelungsborn und
Generalsuperintendent
in Göttingen
(Kupferstich Mentzel
Leipzig, 17. Jh.),
Quelle:
Landeskirchliches
Archiv Wolfenbüttel