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VI
Leben am Hof
VI.1
Staats- und Regierungsaufbau
des Fürstentums
Das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel setz-
te sich in dem von uns hauptsächlich betrachteten
Zeitraum (vom Beginn des 18. Jahrhunderts bis zur
Residenzverlegung nach Braunschweig) aus folgen-
den Teilen zusammen: Die Fürstentümer Wolfenbüt-
tel und Blankenburg, das Stiftsamt Walkenried, das
Amt Thedinghausen und der Anteil am sogenannten
Kommunionharz. Das Gebiet des Harzes war bereits
im Jahr 1642 unter den Fürstentümern Celle-Calen-
berg (später Hannover) und Braunschweig-Wolfen-
büttel im Verhältnis 4/7 und 3/7 aufgeteilt worden.
Zur Verwaltung der verstreuten Landstriche hatte
man vier Bezirke (Distrikte) eingerichtet, die wieder-
um in sogenannte Ämter und Gerichte aufgegliedert
waren. Bei diesen unterschied man zwischen Städ-
ten,
Ämtern, fürstlichen und adligen Besitzungen
(fürstliche und adlige Gerichte) und Komtureien. Der
Wolfenbütteler Bezirk umfasste die Stadtgerichte von
Braunschweig und Wolfenbüttel, fünf Ämter, vier
fürstliche Gerichte (Salder, Wendhausen, Vechelde
und Veltenhof), elf adlige Gerichte (Rittergüter), die
Komturei Lucklum und das sogenannte Residenzamt.
Letzteres nahm im Staatsapparat eine Sonderstellung
ein: Überschüsse aus diesem Amt kamen zunächst
als Naturalien direkt an den Hof, wo man sie zur Ver-
pflegung des Hofstaates nutzte. Später verpachtete
man Ämter und Domänen und ließ sich die Erträge
auszahlen. Zum Schöninger Bezirk zählten das Stadt-
gericht Helmstedt, zehn Ämter, vier adlige Gerichte
und die Komturei Süpplingenburg. Der vom Kernge-
biet des Fürstentums getrennte Harzbezirk bestand
aus fünf Ämtern und drei adligen Gerichten. Auch
der Weserbezirk stellte ein von fremden Territorien
umgebenes Gebiet dar. Zu diesem Bezirk zählten die
Stadtgerichte Holzminden und Stadtoldendorf, sechs
Ämter, ein fürstliches Gericht (Bevern) und drei adli-
ge Gerichte. Zum Wolfenbütteler Territorium gehör-
ten darüber hinaus auch das Amt Thedinghausen bei
Verden und das Fürstentum Blankenburg am Harz.
Letzteres umfasste die Stadtgerichte Blankenburg und
Hasselfelde, drei Ämter, ein fürstliches Gericht und
das Stiftsamt Walkenried.
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Einige Daten zur Einwohnerzahl des Fürstentums
haben sich erhalten. Diese sind umso kostbarer, als
aus dem 18. Jahrhundert, und erst recht aus der Zeit
davor, kaum vergleichende Daten dieser Art für das
Fürstentum Wolfenbüttel existieren. Systematische
Erhebung statistisch auswertbarer Daten kommen
erst gegen Ende des 18. Jahrhunderts auf. Die vor-
liegenden Ziffern, die den relativ weiten Zeitraum
von 50 Jahren umfassen, weisen neben verschiede-
nen kleineren Erhebungen aus diversen Jahren als
„zeitlich einheitlichen Kern“ auch einen Zensus aus
dem Jahr 1765 auf, der einen ungefähren Überblick
ermöglicht:
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Im Wolfenbütteler Distrikt, welcher drei
Städte (Braunschweig, das im Jahr 1793 27.301 Ein-
wohner und ca. 3000 Soldaten zählte; Wolfenbüttel,
in dem man 1748 eine Zahl von 12.000 Einwohnern
und ca. 3000 Soldaten errechnete; Schöppenstedt),
sechs Klöster und Stifte, neun Ämter und 170 Dörfer
umfasste, zählte man im Jahr 1765 70.769 Einwoh-
ner. Im drei Städte (Schöningen, Helmstedt, Königs-
lutter), fünf Klöster und Stifte, zehn Ämter mit 92
Dörfern umfassenden Distrikt Schöningen wurden
im Jahr 1765 31.562 Einwohner gezählt. Im sel-
ben Jahr betrug die Einwohnerzahl im Harzdistrikt
mit zwei Städten (Gandersheim und Seesen), zwei
Klöstern und Stiften, sechs Ämtern und 61 Dörfern
19.536 Menschen. Im Weserdistrikt, zu dem drei
Städte (Holzminden, Stadtoldendorf, Eschershausen),
ein Kloster, sechs Ämter mit 80 Dörfern zählten, kam
man ebenfalls im Jahr 1765 auf 26.567 Einwohner.
▼
Abb. 149
und
▼▼
Abb. 150
Ämter des Fürsten-
tums Braunschweig-
Wolfenbüttel
,
nördlicher bzw. süd-
licher Teil, kolorierte
Kupferstiche, 1791;
Museum im Schloss
Wolfenbüttel