Grafschaft Peine als Hildesheimer Lehen in
Gunzelins
Hand
, der 1218/19 mit den
drei Burgen Wolfenbüttel,
der Asseburg und Peine
die beherrschende Stellung zwi-
schen Elm und Fuhse inne hatte. Als er sich weigerte,
1252 den König Wilhelm von Holland anzuerkennen,
wurde ihm das zum Schicksal. 1253 erkannte ein Fürs-
tenspruch „Gunthelinus dapifer de Peina“ alle Reichsle-
hen ab. Die
Welfen eroberten 1255 die Burg
Wolfenbüttel und behielten sie in direkter
Verwaltung.
Das Herzogtum Braunschweig war in
jener Zeit kein moderner Territorialstaat,
sondern ein Konglomerat
weit gestreuter
Herrschafts- und Nutzungsrechte zwischen
Elbe und Werra
. Diese Ballung verschiedener
Rechte wurde im 13. Jahrhundert bei Erbtei-
lungen innerhalb des Welfenhauses nach
den beiden Hauptorten Braunschweig und
Lüneburg mehrfach aufgeteilt. Dabei galt das
häufig angewendete welfische Teilungsprin-
zip: Der Ältere teilt, der Jüngere wählt.
Das Entstehen der welfischen Dynastie
ist von zahlreichen dieser Erbteilungen
begleitet, bei denen die Söhne mit Herr-
schaftsbereichen, bekannt als Fürstentümer,
ausgestattet wurden. Dennoch waren immer
die Elemente des Zusammenhalts des
Gesamthauses Braunschweig-Lüneburg
grundlegend. Dies führte auch dazu, dass
man nach 1362 in Abwehr der Ansprüche
der Herzöge von Sachsen (-Wittenberg) das
springende weiße Pferd, das sogenannte
Sachsenross
, das
noch heute als Symbol im
Landeswappen Niedersachsens
enthalten ist,
in die Helmzier des Wappens aufnahm, um
die welfische Führungsstellung im alten
Sachsenland zu demonstrieren.
Erst
von etwa 1400 an
zeichneten sich
die
festeren Konturen eines Landes
, des spä-
teren Fürstentums Braunschweig-Wolfen-
büttel, ab, die
das Kerngebiet um Braun-
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Das frei springende Ross,
mündlicher Tradition nach
angeblich auf den altsächsi-
schen Herzog Widukind hin-
deutend, findet sich seit 1362
in der Helmzier und seit 1390
im Wappenschild. Man wollte
im Gegensatz zu den „neuen“
askanischen Herzögen von
Sachsen zeigen, dass man von
den „echten“ Herzögen von
Sachsen abstamme.