Seite 21 - Zwangsarbeit

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zustellen, stellte sich im Land Braunschweig nicht erst im Herbst 1940 als ein „fast unlös-
bares Problem“
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dar. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, dass Firmenleitungen
sich gegen Versuche des Rüstungskommandos wehrten, die Arbeitskräftesituation im
eigenen Haus zu verschlechtern. Firma Büssing NAG wurde im Frühjahr 1940 ange-
wiesen, die 60-Stunden-Woche einzuführen und die eingesparte Anzahl von Arbeits-
kräften, ca. 400 Arbeiter, dem Arbeitsamt zur Verfügung zu stellen. Nach hinhaltendem
Widerstand musste das Unternehmen schließlich 200 Arbeitskräfte abgeben
20
.
In Folge des „Führer-Befehls“ vom 28. September 1940
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, mehrere hunderttausend
Arbeiter aus der Truppe im Winter der Rüstungsindustrie zu überlassen, wurden mit
erheblichen bürokratischen Aufwand durch Arbeitsamt und Rüstungskommando 200-
300 Arbeitskräfte den braunschweigischen Betrieben der „Sonderstufe“ und „Dringlich-
keitsstufe 1“ für einige Wochen zur Verfügung gestellt
22
. Die Beschäftigungssituation in
der Rüstungsindustrie blieb indes angespannt. Kurzfristige Einberufungen im größeren
Umfang konnten in den betroffenen Unternehmen
katastrophale
Auswirkungen zur
Folge haben. Die Firmenleitungen alarmierten sodann das Rüstungskommando, das mit
großem Arbeitsaufwand innerhalb von 24 Stunden die Einberufungsbefehle rückgängig
machte
23
. Die von auswärtigen Arbeitsämtern zur Verfügung gestellten Dienstverpflich-
teten stellten als Facharbeiter unentbehrliche Arbeitskräfte für die Rüstungsbetriebe dar,
mussten aber nach den Verfügungen des Reichsarbeitsministeriums spätestens nach ein
bzw. zwei Jahren (als Verheiratete bzw. Ledige) vom Arbeitsamt Braunschweig ent-
pflichtet werden. Brauchbarer Ersatz war nicht immer sichergestellt
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. Nicht selten waren
Dienstverpflichtete, die betriebsintern umgeschult wurden, zu einem Zeitpunkt von Ein-
berufung bedroht, als ihre Arbeitskraft erst begann, für das Unternehmen wertvoll zu
werden
25
. In der zweiten Jahreshälfte 1941 wurde durch Überprüfung der Uk-Stellungen
deutlich, dass sowohl in der Rüstungsindustrie wie noch mehr im Bereich der zivilen
Wirtschaft, vor allem im Handwerk, eine zunehmende Verknappung an Arbeitskräften
festzustellen war und ein weiterer Abzug durch Einberufungen die in ständiger Zunah-
me begriffene Rüstungsproduktion gefährden würde. Vielfach waren kleine und kleinste
Handwerksbetriebe bei der Erfüllung sog. kriegs- und lebenswichtiger Aufgaben durch
unzureichende personeller Ausstattung völlig überlastet
26
. Doch auch die Arbeits-
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RW 21-8 / 2: KTB 4.9.1940. – Hinzu kamen im Herbst 1940 für einzelne Firmen Unklarheiten, welcher
Dringlichkeitsstufe das von ihnen zu herzustellende Produkt zuzuordnen sei. Diese Irritationen, besonders
offensichtlich im Bereich der Heeresgeräte, waren durch unklare Verfügungen des Reichsverteidigungsrates
entstanden. Ebd., KTB 5.10.1940.
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RW 21-8 / 2: KTB 14.3., 15.3., 19.3. und 21.3.1940. – Ebd. [Bl. 249], Bericht Rüstungskommando Bs. an
Rüstungsinspektion des Wehrkreises XI. Hannover, 4.4.1940.
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Thomas
(wie Anm. 12), S. 240; Dietrich
Eichholtz
, Geschichte der deutschen Kriegswirtschaft. Bd. 1:
1939-1945. Berlin (Ost) 1971, S. 218.
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RW 21-8 / 2: KTB 4.11.1940; Anl. [208] vom 5.11.1940: „Lagebericht über den Arbeitseinsatz“. Ebd. KTB
5.12.1940: Mitteilung über Beendigung der Aktion, bereits z. T. erfolgte Rückrufung der
Arbeitsurlauber
an
die Front.
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RW 21-8 / 3: KTB 1.2.1941.
24
RW 21-8 / 4: KTB 7.8.1941, Mitteilung, dass allein im 4. Quartal 1941 1120 Metallfacharbeiter im Bereich
des Arbeitsamts Bs. zur Entpflichtung anstanden.
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Ebd. KTB Anl. [75]: 4.10.1941, Bericht Rüstungskommando Bs.: „Arbeitseinsatzlage“.
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RW 21-8 / 4: KTB 2. Halbjahr 1941, Anl. [22]-[28]: Rüstungskommando Bs.: Zusammenhängender Über-
blick über die rüstungswirtschaftliche Entwicklung vom 1.7. bis 30.9.1941, v.a. S. 4 [25], Bericht über die
Nachprüfungen der Uk-Stellungen.