Seite 20 - Zwangsarbeit

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RW 21-8 / 2: KTB 1940, Anl. [250]: Bericht Rüstungskommando Bs. an Rüstungsinspektion des Wehrkrei-
ses XI Hannover, 19.3.1940.
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Dazu RW 21-8 / 2: Bericht des Rüstungskommandos Bs., 9.7.1940:
Die Stilllegungsaktion verlief ergebnislos.
In einem Raum von 250.000 Einwohnern wurden nur 35 Arbeitskräfte freigemacht. Bei dieser Aktion zeigte sich
als besonders nachteilig die Überorganisation und der Zustand, dass Interessenvertretungen zugleich Behörden
waren. Durch die Auskämmaktion wurden lediglich 125 Frauen aus dem Einzelhandel für die Rü-Industrie gewon-
nen, die sich besonders willig und gut einarbeiteten.
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RW 21-8 / 2: KTB 1940 Anl. [233]: Bericht Rüstungskommando Bs. an die Rüstungsinspektion des Wehr-
kreises XI Hannover, 5.8.1940. – Zur reichsweiten Situation:
Thomas
(wie Anm. 12) S. 238.
Abb. 3: Sitz des Rüstungskommandos Braunschweig, Wörthstraße, heute Versorgungsamt
Schillstraße, Foto 2001
zweifelhaft, ob und wie die volle Bedarfsdeckung künftig erfolge
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. Der einzelne Unter-
nehmer war hinsichtlich der Arbeitskräftebeschaffung auf die „Zusammenarbeit“ mit
dem Arbeitsamt und dem Rüstungskommando angewiesen. „Stilllegungsaktionen“, die
nicht kriegs- und lebenswichtige Betriebe betrafen, sog. Auskämmaktionen und die als
„Reichsausgleich“ bezeichnete Umsetzung aus strukturschwachen Gebieten waren zur
Vermehrung des Arbeitskräftepotentials in der Rüstungsindustrie zumeist nicht erfolg-
reich
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. Die von Hitler im Sommer 1940 verfügte „Umsteuerung“, die Drosselung der
Munitionsfertigung, hatte auf den Facharbeiterbestand nicht nur im Land Braunschweig
keine positiven Auswirkungen
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. Für Unternehmer wie Arbeitsamt und Rüstungs-
kommando verschärfte sich die Situation, weil bestimmte, von höchster Stelle bezeich-
nete Fertigungsaufträge bevorzugt ausgeführt werden sollten. Den Arbeitskräftebedarf
für termingerechte Fertigungen der „Sonderstufe“ bzw. „Dringlichkeitsstufe 1“ sicher-