Seite 53 - Herzog_Heinrich

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Städte Braunschweig und Magdeburg namens ihres Herzogs dem Rat von
Goslar 24.663 Gulden, womit sie die Ablösung des Rammelsberges als erledigt
betrachten.
Doch gefeilscht wird weiter. Die Goslarer machen Vorbehalte wegen der ihnen
am Bergwerk entstandenen Unkosten und entgehenden Nutzens geltend.
Immerhin haben sie, als Unbeteiligte an den kriegerischen Auseinandersetzun-
gen während der Stiftsfehde, fleißig in das Bergwerk investiert. Sie verweigern
dem Herzog die Zustimmung, mit dem Bergrecht die alleinige Verfügung über
die geförderten Erze zu erlangen.
Der fackelt nicht lange, schafft kurzerhand vollendete Tatsachen. Am Tag nach
der Ablösung reitet er mit beträchtlichem Gefolge persönlich auf den Ram-
melsberg. Einige Goslarer Bürgersfrauen schauen voll Hass auf die Berittenen.
‘Der wilde Herzog!’ zischeln sie.
Heinrich weiß, dass er den Leuten der Reichsstadt keine Freude bereitet.
Ungerührt nimmt er den Berg vor ihrer Nase in Besitz, befiehlt den Hüttenher-
ren, Silber und Blei aus den Schmelzwerken vollzählig an seine Kammer auf
dem Riechenberg abzuliefern. Den Hauptleuten, Steigern und Arbeitern der
Gewerke bleibt keine andere Wahl, als ihm den Treueschwur zu leisten. Dar-
aufhin setzt er einen Vogt und Bergbeamte ein. Das betrachten die Goslarer als
Anmaßung und protestieren bei den Schlichtern. Prompt schickt Heinrich
einen Reiter in die Reichsstadt, der an die Tür der Ratsweinstube eine neue
Bergordnung anschlägt. In ihr wird die Ernennung des Günther Schmidt zum
Bergrichter verkündet, eines verschlossenen, finsteren Wolfenbüttelers, der im
Rufe eines unbestechlichen Beamten steht. Gegen seine Anordnungen habe
keiner das Recht der Appellation an den neuen Berghauptmann Wolf Sturtz
und letztlich ihn selbst, den Herzog. Des ungeachtet, sei der bisher Goslar
zustehende Bergzehnte an seine Kammer anzuliefern – wie überhaupt alle
Erze.
Für die Goslarer Hüttenherren ist der 14. Februar 1527 ein schwarzer Tag. Sie
versuchen, die herzoglichen Befehle zu umgehen, indem sie Erze heimlich und
nächtens durch Wolfenbütteler Gebiet zu schmuggeln trachten. Das beobach-
ten Günther Schmidts Spione. Die Grubenbesitzer werden vor den Bergrichter
zitiert. Sie denken nicht daran, der Vorladung Folge zu leisten. Zehn Wochen
waren sie zur Stilllegung ihrer Hütten gezwungen, um des Herzogs unver-
schämte Preise für Holz und Kohle nicht bezahlen zu müssen. Jetzt, da man
anderweitig Brennstoffe beziehen kann, werden sie am Abtransport gehindert
und sollen als reichsfreie Bürger durch ein dem Fürsten höriges Berggericht
abgeurteilt werden?
Die Grubenherren werden von Günther Schmidt und dessen Schöffen wegen
Nichterscheinens vor Gericht in aller Form enteignet, der Herzog in ihre
Rechte eingewiesen. Einige der Hütten erhalten seine treuesten Adeligen zu
Lehen.
Der Rat der Reichsstadt greift zum letzten Mittel. Er nimmt den Rechtsgelehr-
ten Doktor Dellinghausen aus Osterode in seine Dienste und sendet ihn nach
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1526 bis 1528