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L o t h a r I I I . – A u f d e n S p u r e n e i n e s v e r g e s s e n e n K a i s e r s
dung jener Stiftskirche St. Peter und Paul vor uns, die
heute als
„Kaiserdom in Königslutter“
eines der bedeu-
tendsten überregionalen Kunst-, Architektur- und Ge-
schichtszeugnisse Niedersachsens mit wiederentdeckter
Wirkungsmächtigkeit darstellt.
Hierbei spielte die Bestimmung als Grablege für den Kaiser
und seine Familie eine besondere Rolle, so daß dem Jahr
1135 für Königslutter in mehrfacher Hinsicht eine große
Bedeutung zukommt. Kaiser Lothar III. schuf mit dem Kai-
serdom auf heimischem Boden ein sichtbares Zeichen
seiner imperialen Macht, das Ausdruck einer neuen kaiser-
lichen und dynastischen Grablege- und Memorialtradition
werden sollte. Indem er weder die salische Kaisergrablege
in Speyer noch imperiale Grablegen in Sachsen wie Mag-
deburg oder Quedlinburg nutzte, setzte er konsequent
seine Haltung der Abgrenzung von den Saliern ebenso
fort wie die Betonung einer eigenständigen dynastischen
Zukunftsorientierung. Mit der Entscheidung gegen salische
und sächsische Kaisergrablegen eröffnete Lothar III. den
Weg zu einer eigenen dynastischen Memorialtradition
in Königslutter, wobei er möglicherweise bereits an seine
welfischen Nachfolger dachte, und zwar mit jener Wir-
kungsmächtigkeit verbunden, wie sie sein Enkel Heinrich
der Löwe mit dem Dom St. Blasii in Braunschweig realisie-
ren sollte. Als der Schwiegersohn Kaiser Lothars III. und
Vater von Heinrich dem Löwen (1129 / 30 –1195), der
Welfe Heinrich der Stolze (1102 – 1139) 1139 in Qued
linburg mit nicht einmal 40 Jahren überraschend verstarb,
wurde er daher nicht in der Welfengrablege Weingarten,
sondern an der Seite seines Schwiegervaters in Königs-
lutter beigesetzt:
„Nach seinem seeligen hintritt ward er
von Quedlinburg, da er seinen geist aufgeben, nach Kö-
nigs Lutter gebracht undt daselbst Keyser Lothario an
die lincke seiten beygesetzet.“
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ein besonderes Kennzeichen der Hirsauer Reformbewegung
war. Das Ziel der freien Abtswahl, wie sie offenbar bereits
beim Kloster Berge ausgeübt wurde, war, den dynasti
schen Eigenkirchenherr von einer Beteiligung bei der Abts-
wahl auszuschließen.
„Mit der Verweigerung der freien
Abtswahl fehlte in Königslutter ein für die Verfassung
eines Reformklosters wichtiges Element“
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. Damit hatte
sich Lothar jedoch eine beherrschende Stellung als kaiser
licher Eigenklosterherr zu sichern gewusst, auch wenn
er sich über ein wesentliches Anliegen der Vertreter des
Reformklosters Berge hinwegsetzte, das dennoch die Be-
setzung des Klosters von Königslutter vornahm. Dieses
Verhalten gegenüber der monastischen Reform unter
streicht Lothars selbstbewusste Haltung gegenüber der
Kirche und wirft ein bezeichnendes Licht auf jenen diskri-
minierenden Ansatz in der älteren Forschung, die Lothar
als
„Pfaffenkönig“
eine zu große Nähe und Abhängigkeit
zur Kirche vorhielt.
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War Königslutter eine Umgründung am Ort eines bereits
bestehenden Kanonissenstiftes, so wurde die Tradition
des Petrus gewidmeten Patroziniums beibehalten. Diese
Tatsache bietet auch eine inhaltliche Erklärung für die Aus
fertigung der Stiftungsurkunde am 1. August 1135 in Ni-
enburg, obwohl bereits zuvor, Mitte Juli, von Lothar III.
und Richenza der Grundstein für die neue Abtei bzw.
Klosterkirche gelegt worden war, wie uns der Annalista
Saxo zum Jahr 1135 berichtet. Der 1. August war der Tag
von Petri Kettenfeier, so daß das Stifterpaar mit der Wahl
dieses Festtages des Klosterpatrons dem Akt eine be
sondere Weihe und Bedeutung zukommen ließ. Die Stifts-
gebäude hatten zwar bereits bestanden, dennoch darf man
davon ausgehen, daß die erwähnte Grundsteinlegung nicht
nur ein symbolischer Akt war, sondern sich vor allem
auf die Begründung und den Bau der neuen Klosterkirche
bezogen hatte. Mit diesem Vorgang haben wir die Grün-