FRIEDRICH KARL FRANZMEYER, KARL KÖSSLER UND PETER KORRELL
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Die Aufbaujahre 1955 – 1964.
Am 1. Februar 1955 nahm das LBA mit
zunächst nur 28 Mitarbeitern/innen seine Tätigkeit in den Räumen des
Hauptgebäudes des Flughafens Braunschweig-Waggum auf.
Mit der Rückgabe der Lufthoheit und damit der obersten Gewalt auf dem
Gebiet der Zivilluftfahrt am 5. Mai 1955 stand das BMV nun vor der dring-
lichen Aufgabe, das gesamte Zulassungs- und Prüfwesen neu zu fassen und
die alten Bestimmungen von 1936 durch zeitgemäße Regelungen zu ersetzen.
Das erforderte aber zunächst ein pragmatisches Vorgehen. Außerdem muss-
ten die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern neu geregelt werden.
Während der Bund für die internationale Vertretung der Bundesrepublik,
für die entsprechenden Gesetze sowie für länderübergreifenden Maßnah-
men zuständig war, wie z. B. die Genehmigung überregionaler Luftfahrt-
unternehmen, blieb bei den Ländern u. a. die Erteilung der Erlaubnisse für
Privat- und Segelflugzeugführer sowie die Genehmigung von Flugplätzen,
Landeplätzen und Segelfluggeländen mit Ausnahme der Flughäfen.
Grundsätzlich galt, dass jedes Luftfahrzeug zur Teilnahme am Verkehr
zugelassen sein musste, was zunächst das Vorhandensein einer Zulassung des
Musters voraussetzte. Diese wiederum konnte nur erteilt werden, wenn des-
sen Verkehrssicherheit in einer technischen Prüfung nachgewiesen worden
war. Dafür wurde am 28. Januar 1957 vom BMV neben der Deutschen Ver-
suchsanstalt für Luftfahrt e.V. (DVL) in Essen-Mühlheim auch die Deutsche
Forschungsanstalt für Luftfahrt e.V. (DFL) in Braunschweig als „Prüfstelle
für Luftfahrtgerät“ (PfL) anerkannt. Zuständig wurde die DVL für Motor-
und Segelflugzeuge sowie Luftschiffe, dazu Funk- und Navigationsgeräte,
die DFL dagegen für Hubschrauber, Motoren, Fallschirme, Flug- und Trieb-
werksüberwachungsgeräte. Für die Stück- und Nachprüfungen von Luft-
fahrtgerät richteten die beiden Anstalten gemeinsam die „PfL-Zentrale für
Stück- und Nachprüfung“ (ZStN) in Essen-Mülheim ein, mit 6 dezentralen
„Bezirksprüfstellen der PfL“, davon eine mit Sitz in Braunschweig.
Die Neuregelung des Prüfwesens 1965 – 1971.
Bei dem schnellen
Wachstum der zivilen Luftfahrt erwies sich sehr bald, dass die vorstehend
geschilderte Verteilung der Aufgaben auf mehrere Instanzen (BMV, LBA,
Länderbehörden und Forschungsanstalten) nicht zweckmäßig war. 1968
wurden mit einer neuen Rechtsverordnung, welche am 16. Mai in Kraft trat,
die bisher geltenden, noch an früher angelehnten Grundsätze weitgehend
aufgegeben. Dahinter stand auch die Erkenntnis, dass die Güte und Sicher-
heit eines Erzeugnisses niemand besser beurteilen kann, als der Hersteller.
Anstelle der bisher direkt oder indirekt vom Staat mit hohem Personalauf-
wand durchgeführten Prüfungen zur Feststellung der Lufttüchtigkeit eines
Luftfahrtgerätes wurden jetzt die Betriebe dafür selbst verantwortlich. Sie
hatten nun zur Güteprüfung ihrer Erzeugnisse besondere eigene Einrich-
tungen zu schaffen. Diese mussten aber unabhängig und mit entsprechenden