Seite 50 - Muenzbuch

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Die Zeit der Taler und der Reichsmünzordnungen 1499 – 1617
Aus Goslar sind aus der Zeit der Zwangsverwaltung der Metallproduktion eine Reihe von Marien-
groschen bekannt.
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Dagegen ist von der Prägung so genannter „Zinsgroschen“, die Heinrich in der
Urkunde vom 30. Mai 1531 für seine Münzstätte anordnete, aus der Zeit der Sequesterverwaltung nur
eine unsichere Spur erhalten geblieben.
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Körtlinge Heinrichs des Jüngeren, die aus dieser Zeit bekannt
sind
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, vielleicht auch Halbgroschen sind möglicherweise in Gandersheim geprägt worden.
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Die ersten Taler Heinrichs des Jüngeren
Im Unterschied zu Goslar begann Herzog Heinrich im Jahre 1531 die neue Großsilbermünze des Talers
zu prägen.
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Die Anweisungen zur Prägung an den Münzmeister Valentin von Stogkhem stehen in der
erwähnten Urkunde vom 30. Mai 1531. Darin werden die neuen Großmünzen noch „guld groschen“ ge-
nannt. Sie sollten nach dem Vorbild des Kurfürsten von Sachsen geprägt werden, das heißt nach dem
sächsischen Münzfuß. Es ist bezeichnend, dass 1534 mit Utz Gebhardt ein in der Talerprägung erfahrener
Mann als Münzmeister nach Riechenberg berufen wurde. Er hatte zuvor für die Grafen Schlick und
König Ferdinand I. in Joachimsthal, dann in Sachsen als Münzmeister gewirkt.
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Der Leipziger Stempel-
schneider Melchior Peuerlein, der unter anderem für den sächsischen Kurfürsten Friedrich den Weisen
und den Kurfürsten Joachim von Brandenburg gearbeitet hatte, lieferte laut eines Vertrages vom 28. Mai
1532 die Münzstempel nach Riechenberg, starb aber schon zu Beginn des folgenden Jahres.
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Das Silber des Harzes verhalf Herzog Heinrich zu seiner umfangreichen Silberprägung. Zum
ersten Mal wurden jetzt in Niedersachsen Taler geprägt. Heinrich der Jüngere konnte durch die zu-
nehmende Silbergewinnung im Harz fast jedes Jahr, mit Ausnahme der Zeit seiner Vertreibung aus
dem Fürstentum zwischen 1542 und 1547, Taler und ihre Teilstücke ausgeben. Die niedersächsischen
Städte dagegen gingen erst später zur Talerprägung über, konnten dann auch immer nur für kurze
Zeit prägen, da sie Schwierigkeiten hatten, das notwendige Silber zu beschaffen.
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Die in Riechenberg geprägten Taler Heinrichs des Jüngeren zeigen bis zum Jahre 1538 auf der Rück-
seite in einer beeindruckenden Darstellung einen Krieger, der sein Schwert schwingt und seine Füße
auf einen Löwen setzt (Abb. 110 und Vergrößerung S. 106).
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Heinrich der Jüngere, bekannt als Feldherr
in den Bauern- und Glaubenskriegen, der
blutige Fehden gegen Städte und Fürsten
focht, ließ sich auf der Münze wie ein
römischer Krieger mit Helm, Panzer, Schild
und Schwert darstellen. Ganz im Sinne
seiner festen Überzeugung, im Kampf
gegen Städte, Bauern und Reformation im
Recht zu handeln, heißt sein Sinnspruch
auf der Münze
Iustus non derelinquitur
(= Der Gerechte wird nicht verlassen). Eine seltenere Variante
lautet
Iusticia non derelinquitur
(= Die Gerechtigkeit wird nicht hintangesetzt).
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Dass sich der Her-
zog mit dieser Devise auf Psalm 37, 25 beruft, hatte schon 1722 der Braunschweiger Chronist Philipp
Julius Rehtmeier festgestellt.
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Ab 1539 findet sich auf Münzen zur Verstärkung der Haltung Heinrichs
im Kampf gegen seine Feinde die abgewandelte Form
Non vidi iustum derelictum
(= Einen Gerechten
habe ich nie verlassen gesehen).
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Seit der Renaissance war es unter den Fürsten Mode geworden, sich einen Wahlspruch auszuwählen,
der zum Wappen hinzugefügt wurde, oder sich ein Sinnbild mit einem entsprechenden Sinnspruch
zuzulegen.
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Damit tat man seinen Herrschaftsanspruch und sein politisches Selbstverständnis kund.
Auf den Münzen und Medaillen des Hauses Braunschweig-Wolfenbüttel wird dies zum ersten Mal
unter Heinrich dem Jüngeren deutlich, der sich damit in die Reihe der Renaissancefürsten einreihte.
Abb. 110:
Braunschweig-Wolfen-
büttel, Heinrich der
Jüngere, Taler 1531,
Münzstätte Riechenberg,
Münzmeister Valentin von
Stogkhem. – Silber. 28,97 g.
39mm. – NORD/LB
Inv.-Nr. 903.
Vorderseite:
HENRI · IVNI · DEI · GRA · 
BRVN · ET · LVNEB · D · 
(= Heinrich der Jüngere,
von Gottes Gnaden Herzog
von Braunschweig und
Lüneburg); behelmter
vierfeldiger Schild mit den
Wappen von Braun-
schweig, Lüneburg,
Eberstein und Homburg.
Rückseite:
+
IVSTVS · NON · 
DERELINQVITVR · ETC · 
(= Der Gerechte wird nicht
verlassen) 1531; Krieger
mit Schild und gezücktem
Schwert auf einem Sockel
sitzend, die Füße auf einen
kauernden Löwen gesetzt.