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Die Zeit der großen Münzkonventionen im 17. und 18. Jahrhundert
Vorbild für diese Sonder-
prägung waren Medaillen, die
dem Medailleur Michael Möller
zugeschrieben werden (siehe
unten S. 254). Als Münzmeister
signierte Rudolf Bornemann
einige Vorder- und Rückseiten
dieser Prägung, obwohl er erst
1676 offiziell in die Dienste
Rudolph Augusts trat. Borne-
mann arbeitete damals für Her-
zog Johann Friedrich von Calenberg, der sich mit seinen Truppen an der Belagerung Braunschweigs be-
teiligt hatte, und war Stempelschneider und Wardein in Clausthal.
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Geprägt wurden diese Münzen aber
offenbar in der Münzstätte Zellerfeld, in deren Inventar 1687 ein entsprechender Stempel verzeichnet
ist.
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Auf den Vorderseiten dieser Taler vom 12. Juni 1671 ist die Büste des Herzogs entweder nach links
oder nach rechts gerichtet. Die Aussage der Münze wird durch den Hinweis auf die Stelle im
1. Makkabäerbuch, die aufgeschlagen ist, deutlich. Sie lautet nach der Übersetzung Rehtmeiers:
„Das
Land, das wir wieder erobert haben, ist unser väterlich Erbe, und gehöret sonst niemand. Unsere
Feinde aber haben es eine Zeitlang mit Gewalt und Unrecht inne gehabt. Darum haben wir jetzt das
Unser wieder zu uns bracht und niemand das Seine genommen.“
Laut Rehtmeier habe der Herzog
dies auch eigenhändig auf den Kirchenstuhl ‚Unter Brüdern’ geschrieben, als dort die Huldigungs-
predigt gehalten wurde.
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Die Rechtsauffassung Herzog Rudolph Augusts wird deutlich: Er habe nur
das wiedererobert, was seinen Vätern gehörte, zu Recht (
iure
, wie es in der Aufschrift heißt) und mit
Waffengewalt (
armis
). Rehtmeier drückte es mit den Versen aus:
„Durch das Recht und durch die
Waffen / muß ein Fürst sich Recht verschaffen.“
Die Porträttaler
Im Jahr 1685, als Anton Ulrich
Mitregent wurde, entstand ein
Talertyp, der Herzog Rudolph
August zum ersten Mal nach
den Sonderprägungen von 1671
im Münzporträt zeigt (Abb.
272)
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. Erstmals wird hier ein
Herzog des Hauses Braun-
schweig-Wol fenbüt tel mi t
langer Perücke dargestellt, der
Mode und dem Hofzeremoniell der Zeit entsprechend.
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Mit diesem Talertyp, der auch im Jahre 1686 ausgegeben wurde,
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wird den Talern vorausgegriffen,
die ab 1688 verbreitet waren, nämlich den Porträttalern mit den Büsten der beiden gemeinsam regierenden
Herzöge. Das alleinige Porträt Anton Ulrichs dagegen findet sich bis zum Tode Rudolph Augusts im
Jahre 1704 nicht auf den Münzen, was die rechtliche Vorrangstellung Rudolph Augusts unterstreicht.
Die kleineren Nominale
Waren die Taler noch nach dem im Reich üblichen Fuß ausgeprägt, so wurden die meisten kleineren
Nominale zunächst nach dem leichteren Zinnaer Fuß hergestellt, bald sogar nach einem noch geringeren
Fuß (siehe oben S. 238). Obwohl sich die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg 1668 dem Münzver-
Abb. 272:
Braunschweig-Wolfen-
büttel, Rudolph August,
Taler 1685, Münzmeister
Rudolf Bornemann, Münz-
stätte Zellerfeld. – Silber.
28,87 g. 47mm. – NORD/
LB Inv.-Nr. 3858.
Vorderseite:
· D : G : RUDOLPH
AUGUSTUS DUX BR : E : L :;
Brustbild Rudolph Augusts
mit langer Perücke und
Mantel nach links.
Rückseite:
REMIGIO ALTISSIMI
ANNO 1685; fünffach be-
helmter elffeldiger
Wappenschild.
Abb. 271:
Braunschweig-Wolfen-
büttel, Rudolph August,
Taler 1671, Münzmeister
Rudolf Bornemann, Münz-
stätte Zellerfeld. – Silber.
29,17 g. 47mm. – NORD/
LB Inv.-Nr. 541.
Vorderseite:
D : G : RUDOLPH :
AUGUSTUS DUX BR : &
LUNEB :; Brustbild Rudolph
Augusts in Harnisch mit
Perücke und umgelegtem
Mantel nach rechts.
Rückseite:
IVRE & ARMIS (= mit Recht
und mit Waffengewalt);
Kriegstrophäe aus Fahnen,
Hellebarden, Lanzen,
Schwertern, Kugeln und
Kanonen, im Vordergrund
eine Trommel, auf der ein
aufgeschlagenes Buch liegt
mit der Inschrift
I ·Maccabeorum / capit
V · 33 · 34 (= 1. Makkabäer-
buch, Kapitel 5, Vers 33,
34). Unten im Abschnitt ·
12 · Juny · 1671.