Münzmanipulationen im Auftrag der Obrigkeit
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Achtes Kapitel
FÄLSCHUNGEN UND FÄLSCHER
Die Fälschung begleitete schon immer die Geschichte der Münzen, auch in Braunschweig und im
Braunschweiger Land. Falschmünzer stellten zur persönlichen Bereicherung Fälschungen her. Aber
auch im staatlichen Auftrag oder mit staatlicher Billigung wurden Imitationen auswärtiger oder ein-
heimischer Münzen geschaffen, die, wenn sie staatlich verordnet waren, zwar keine Fälschungen im
engeren Sinne waren, die aber dennoch häufig in betrügerischer Absicht entstanden sind.
Schon im Sachsenspiegel waren strenge Strafen gegenüber Falschmünzern und Münzbetrügern
vorgesehen. Das Recht der Stadt Goslar sah um 1290 vor, dass diejenigen, bei denen falsche Münzen
gefunden werden, ihre rechte Hand verlieren sollten. Im Jahre 1424 sollten nach den Vorschriften der
Stadt Braunschweig diejenigen Menschen, die Pfennige beschnitten, das heißt sich Edelmetall durch
Abschneiden oder Abhobeln des Münzrandes verschafften, wie Diebe bestraft werden. In der Ordnung
der Stadt Braunschweig von 1573 heißt es, dass diejenigen, die Münzen beschnitten oder falsche
Münzen in die Stadt brachten, mit der Staupe und dem Verweis aus der Stadt zu bestrafen seien, und
diejenigen, die falsche Münzen herstellten, lebendig verbrannt werden sollten.
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Wegen der hohen Ge-
winne, die man durch Falschmünzerei erlangen konnte, nahmen dennoch viele das Risiko auf sich.
Einige Falschmünzer schafften es immer wieder, sich rechtzeitig ins Ausland abzusetzen, um der
drohenden Bestrafung zu entgehen. Manche Bestrafung wurde aber auch nicht konsequent umgesetzt.
Im Jahre 1590 wurde der Braunschweiger Goldschmied Kurt Müller wegen Geldbeschneidung zum
Staupenschlag mit Ruten am Pranger auf dem Hagenmarkt und zur ewigen Ausweisung aus der Stadt
verurteilt. Auf Bitten der Familie und auf herzogliche Fürsprache hin wurde ihm die Staupe erlassen.
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Münzmanipulationen im Auftrag der Obrigkeit
Schon im 15. Jahrhundert ließen mehrere Welfenherzöge, um ihre
f inanziel len Mögl ichkeiten zu verbessern, Imitationen
sächsischer und hessischer Groschen herstellen, die sich nur
durch sorgfältiges Lesen der Umschriften von den
Originalgroschen unterscheiden ließen. Sie wurden mit
geringerem Silbergehalt geprägt, um sie ins Nachbar-
land zu schleusen und dort gegen die besseren Original-
groschen einzutauschen (siehe oben S. 67). Obwohl
solche Münzen in der Numismatik meist mit dem
weniger negativ belasteten Begriff ‚Beischläge’ bedacht
werden, weil sie sich in Einzelheiten von den Vorlagen
unterscheiden, mussten sie dort, wo sie in Umlauf
gesetzt wurden, als falsche, weil manipulierte Münzen
gelten. 1470 wussten sich die sächsischen Fürsten nur mit
der völligen Einstellung der Münzprägung auf vier Jahre
gegen diese importierten Münzen zu helfen, obwohl Kaiser
Friedrich III. 1469 eine Verfügung erlassen hatte, die die Nach-
prägung von Münzen der Herzöge von Sachsen bei Strafe verbot.
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Fälschung eines Talers
Friedrich Ulrichs von 1616
(Vergrößerung der Abb.
548, Rückseite)