Seite 21 - Quadriga

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Von „irreparabel“ kann nicht die Rede sein,
wie diese Aufnahme deutlich belegt.
Die Quadriga – 1944 durch Deckeneinsturz
eingesackt – wird gesichert.
Das Ende von Schloss und zweiter Quadriga 1945 – 1960
genössische Fotografien, so blieb beispielsweise die Westfassade nahe-
zu vollständig erhalten.
Doch trotz zum Teil mas­siven Widerstandes setzte sich die seiner-
zeitige Oberbürgermeisterin Martha Fuchs im Rat durch und schaffte
in einer Abstimmung mit einer Stimme Mehrheit vollendete Tat-
sachen für einen Abriss. Wede­meyer bezeichnet dies treffend als „Ent-
kernung der Innenstadt am Bohlweg“. Ein vorgeschobener Grund für
den Abriss lag in den Planungen für eine neue Stadthalle, für die man
die Mittel verwenden wollte, die sonst in den Wiederaufbau des
Schlosses geflossen wären.
Nach heutigen Denkmalschutzkriterien wäre es wohl nie zum Abriss
gekommen. Doch Niedersachsen weist noch heute ein fatales Defizit
auf, was die Pflege bedeu­tenden Erbes der Vergangenheit anbelangt.
Als einziges deutsches Bundesland verfügt das Land Niedersachsen
über keine staatliche Schlösserverwaltung (und schob und schiebt die
Verantwortung an die Kommunen oder sonstige Eigentümer ab, so ge-
schehen auch in Braunschweig 1955). Eine solche zentrale Institution
hätte seinerzeit sicherlich den voreiligen Beschluss zum Abriss ver-
hindert.
Eine hoch willkommene weitere Begründung lieferten auch die merk­
würdigen Vorgaben des Schloss­vertrages aus Hannover – entweder
Wiederaufbau oder Abriss innerhalb von fünf Jahren. Da zudem das
Schloss ab Sommer 1937–1945 als Junkerschule der Waffen-SS diente war
das sicherlich auch nicht gerade eine Empfehlung zum schonenden Um-

Junkerschule der Waffen-SS.