Seite 13 - Schloss_Wolfenbuettel

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Residenzburg
des Fürstentums.
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Zusammen mit
der Wolfenbütteler Burg bildete die Stadtresidenz
in Braunschweig, die dortige Burg Dankwarderode,
welche nach wie vor das ideelle Zentrum und den
wichtigsten Repräsentationsort des welfischen Ge-
samthauses darstellte, für den Braunschweiger Her-
zog eine Einheit.
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Braunschweig war im Mittelalter die größte Stadt
im welfischen Herrschaftsbereich. Zum Burgbe-
reich gehörten der Palasbau der Burg, das Löwen-
monument und die Stiftskirche St. Blasii mit ihrer
welfischen Grablege, die auf den Ahnen der Wel-
fendynastie, Heinrich „den Löwen“, zurückgeht.
Als Patrone des Burgstiftes und des Braunschwei-
ger St. Cyriakusstiftes bestimmten die Herzöge des
welfischen Gesamthauses über die Ernennung der
Stiftsherren. Diese standen allen welfischen Herzö-
gen als Ratgeber und Notare zur Seite. Im Blasius-
stift verwahrte man später außerdem das Archiv des
welfischen Gesamthauses. Herzog Magnus I., der
seit 1345 das Fürstentum Braunschweig allein regier-
te, und seine Nachfolger waren also nicht alleinige
Stadtherren in Braunschweig, sondern mussten die
Rechte der anderen Welfenherzöge respektieren. Es
erwies sich für Herzog Magnus daher als vorteilhaft,
die nahegelegene Burg Wolfenbüttel, auf der er mit
uneingeschränkter Macht herrschte, als dauernde Re-
sidenzburg zu wählen.
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Nach dem Tod Herzog Friedrichs, eines Enkels
Magnus’ I., im Jahr 1400 gelangten in den Jahren
1408 und 1409 zunächst die Grafschaft Everstein und
dann die Herrschaft Homburg an das Welfenhaus.
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Sie bildeten später den Weserdistrikt des Fürstentums
Braunschweig-Wolfenbüttel.
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Im Jahr 1432 kam mit Heinrich „dem Friedfer-
tigen“ wieder ein Herzog an die Regierung, dem
nur das Land Braunschweig unterstand. Sein Bruder
Wilhelm „der Siegreiche“ übernahm das abgeteilte
Land Calenberg.
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Zu einer ersten wenig dauerhaften
Vereinigung der Fürstentümer Calenberg (inzwischen
mit Göttingen vereint) und Braunschweig-Wolfen-
büttel kam es dann in der Zeit zwischen 1473 und
Die historische Entwicklung des Herzogtums Braunschweig und des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel
I
1495.
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Erst
knapp 100 Jahre später gelang es Her-
zog Julius (*1528; 1568-1589), der die Calenberger
Territorien 1584 erbte, dieses Gebiet wieder für ein
halbes Jahrhundert an das Fürstentum zu binden.
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Die Burg Wolfenbüttel gewann schon in der Zeit
Herzog Heinrich „des Friedfertigen“ (*1411; 1428-
1473) immer stärker den Charakter
einer dauernden Residenz, wäh-
rend Festivitäten und Repräsentation
Braunschweig vorbehalten blieben.
Zu einem Ende der gleichzeitigen
Nutzung beider Residenzen kam es
jedoch schließlich nach der „Gro-
ßen Stadtfehde“ in der Zeit von 1492
bis 1494.
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In der Folgezeit baute
man Wolfenbüttel unter den Herzö-
gen Heinrich „dem Älteren“ (*1463;
1495-1514), Heinrich „dem Jünge-
ren“ (*1489; 1514-1568) und Julius
(*1528; 1568-1589) zu einer wirkli-
chen Residenzstadt aus.
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Bereits im Jahr 1523 hatte Herzog Heinrich der
Jüngere im Zuge der Hildesheimer Stiftsfehde den
größten Teil des Hochstiftes Hildesheim für Wolfen-
büttel gewinnen können.
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Sein Enkel, Herzog Hein-
rich Julius, erwarb 1593 die Grafschaft Honstein und
erbte drei Jahre darauf das Fürstentum Grubenha-
gen.
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Mit der Zugewinnung der Grafschaften Re-
genstein und Blankenburg erreichte das Fürstentum
Braunschweig-Wolfenbüttel im Jahr 1599 schließlich
seine größte territoriale Ausdehnung.
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Im Jahr 1535 führte man im Fürstentum endlich
auch die Primogenitur ein. Durch diese Regelung,
bei der nur dem erstgeborenen Sohn die Alleinherr-
schaft zufiel, sicherte man die Unteilbarkeit des Fürs-
tentums. Dieses wichtige Gesetz, das anlässlich des
Erbvergleichs zwischen Herzog Heinrich „dem Jün-
geren“ und seinem Bruder Wilhelm entstanden war,
wurde „Pactum Henrico-Wilhelminium“ genannt.
Als im Jahr 1634 Herzog Friedrich Ulrich von
Braunschweig-Wolfenbüttel ohne männlichen Nach-
folger starb, begann sich das Erb- und Aufteilungska-
russell der Welfen erneut zu drehen. Zum Ende des
Dreißigjährigen Krieges begründete Herzog August
(*1579; 1635-1666) aus der Dannenberger Linie des
Lüneburger Hauses in Wolfenbüttel das Neue Haus
Braunschweig.
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Er fand ein durch Krieg zerstörtes,
flächenmäßig arg geschrumpftes Ländchen vor. Zu-
nächst wurde das Fürstentum Calenberg-Göttingen
wieder von den Wolfenbütteler Besitzungen abge-
trennt. Auch das besetzte Gebiet des Hochstiftes
Hildesheim musste schließlich 1643 zurückgegeben
werden.
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Mit den anderen Welfenherzögen errich-
tete man im Jahr 1635 ein gemeinsames Verwal-
tungsgebiet im Harz (Kommunionharz).
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Ein kleiner
Trost für das einst stolze Wolfenbütteler Fürstentum
mögen die endgültigen Erwerbungen der Grafschaft
Abb. 5
Wappen Herzog
Heinrichs „des Fried-
fertigen“
(reg. 1428-1473),
Kupferstich, 1722,
aus: Philipp Julius
Rethmeier, Braun-
schweig-Lüneburgi-
sche Cronica, II.
Tomus, Braunschweig
1722, S. 730;
Museum im Schloss
Wolfenbüttel
Abb. 4
Wappen der Graf-
schaft Everstein
(links)
und
der Herrschaft
Homburg
(rechts),
Kupferstich, 1722,
aus: Philipp Julius
Rethmeier, Braun-
schweig-Lünebur-
gische Cronica, II.
Tomus, Braunschweig
1722, S. 737;
Museum im Schloss
Wolfenbüttel