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neten Nutzungskonzept. Eine Lösung musste gefunden
werden.
Die Demolierung der Wälle
und der Wallring Peter Joseph Krahes
Das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel galt Ende
des 18. Jahrhunderts „unstreitig zu den cultivirtesten und
glücklichsten Ländern in ganz Deutschland“, wie es der
Schriftsteller und Theologe August Friedrich Wilhelm
Crome 1808 resümierte. Die kluge Wirtschaftspolitik
Carl Wilhelm Ferdinands hatte zu einem Abbau der ho-
hen Staatsschulden geführt und den Wohlstand der Bür-
ger befördert. Der aufgeklärte und bürgernahe Herzog
hatte 1770 die Erlaubnis zur Einrichtung von gewerb-
lichen Betrieben auf dem ehemaligen Vorgelände der Bas-
tionen erteilt. Angeregt durch die Bauprojekte in Han-
nover sollte nun eine Gesamtlösung für die ehemaligen
Befestigungen gefunden werden. Zunächst erging daher
1792 der herzogliche Erlass, dass keine Grundstücke auf
dem Wallareal veräußert werden dürften.
1797 wurde eine „Wall-Demolierungs-Kommission“
unter dem Vorsitz des Leutnant F. W. Culemann ein-
gesetzt, in die man 1801 auch den kurhannoverschen
Oberstleutnant Müller berief. Die Planungen sahen vor,
die veranschlagten Kosten in Höhe von bis zu 120.000
Talern durch teilweisen Verkauf von Wallgrundstücken
zu decken. Zudem erhoffte man sich Einkünfte durch
den Verkauf der Bäume, von überflüssigen Bruchsteinen
und vom Holzwerk jener Brückenanlagen, die durch
das Zuschütten der Ravelingräben überflüssig geworden
waren. Die ersten Arbeiten wurden mit einer Verfügung
vom 9. März 1802 zur Entfestigung der Stadt und der
Anlage von Wallpromenaden eingeleitet. Nun konnte
auch der Verkauf von 75 großparzelligen Grundstücken
beginnen. Der Erwerb war mit hohen Auflagen verbun-
den, u.a. war gefordert, den einheitlichen landschafts-
gärtnerischen Anspruch der Promenaden auch bei der
Gestaltung der Grundstücke zu erfüllen. Rasch waren
die größten und repräsentativsten Flächen verkauft und
befanden sich nun weitestgehend im Besitz wohlha-